Behandlungskosten

Leistungen privater Krankenversicherungen
Private Krankenversicherungen erstatten die Kosten für verhaltenstherapeutische Behandlungen in unterschiedlichem Umfang. Ob für die Kostenerstattung ein Therapieantrag und ein Bericht an eine Gutachterin/ einen Gutachter nötig sind, wird ebenfalls unterschiedlich gehandhabt. Bitte informieren Sie sich ggf. bei Ihrer Versicherung über die genauen Regelungen.

Beihilfe
Verhaltenstherapie ist beihilfefähig. Wenn absehbar ist, dass die Behandlung mehr als 10 Sitzungen beanspruchen wird, so ist ein ausführlicher Therapieantrag mit dem Bericht des Psychotherapeuten an einen Gutachter erforderlich. Im ersten Bewilligungsschritt können 45 Sitzungen und in weiteren Schritten bis zu 80 Sitzungen genehmigt werden.

Leistungen gesetzlicher Krankenkassen
Die Kosten für die Behandlung in einer Privatpraxis werden von Gesetzlichen Krankenversicherungen nur in Ausnahmefällen übernommen. Diese Möglichkeit besteht im Rahmen eines einzelfallbezogenen Kostenerstattungsverfahrens. Voraussetzung ist der Nachweis, dass Ihnen trotz der Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung keine ortsnahe ambulante Kassenpsychotherapie mit zumutbarer Wartezeit zur Verfügung steht. Bitte informieren Sie sich ggf. bei Ihrer Krankenkasse darüber, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Selbstzahler
Meine Honorare richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), ich vereinbare diese mit Ihnen individuell.

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